Asbestsanierung
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Abbau oder Neubeschichtung von asbesthaltigen Fassadenplatten müssen nach den Vorschriften der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) durchgeführt werden.

Wir sind ein geprüfter und von der Regierung Oberbayern anerkannter und zugelassener Betrieb für Neubeschichtungen, Sanierungen und den Abbau von asbesthaltigen Flächen und erarbeiten für Ihre Bedürfnisse gerne ein entsprechendes Sanierungskonzept.

Asbestsanierung

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Abbau oder Neubeschichtung von asbesthaltigen Fassadenplatten müssen nach den Vorschriften der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) durchgeführt werden.

Wir sind ein geprüfter und von der Regierung Oberbayern anerkannter und zugelassener Betrieb für Neubeschichtungen, Sanierungen und den Abbau von asbesthaltigen Flächen und erarbeiten für Ihre Bedürfnisse gerne ein entsprechendes Sanierungskonzept.